Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bärtsch + Dobal AG
1.Geltung
Die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für unsere sämtlichen Angebote und Lieferungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter haben keine Gültigkeit. Von diesen Bedingungen ab-weichende Vereinbarungen sind nur schriftlich gültig.
2. Angebot/Annahme der Bestellung/Auftragsbestätigung
Unsere Angebote sind stets unverbindlich. Die Annahme des Auftrages erfolgt durch schriftliche, verbindliche Auftragsbestätigung und bedarf zu ihrer Wirkung keiner Unterschrift. Der Inhalt unserer Auftragsbestätigung ist für das Vertragsverhältnis massgebend. Der Inhalt der Auftragsbestätigung gilt als anerkannt, wenn vom Kunden innert 3 Tagen keine schriftlichen Einwände erhoben werden.
3. Modelländerungen
Die Abbildungen in Katalogen und Preislisten, wie Massangaben, Farbe und dergleichen sind annähernd und unver-bindlich. Geringe Abweichungen bleiben vorbehalten. Derartige Abweichungen berechtigen den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten, Preisminderungen oder Schadenersatz zu verlangen.
4. Preise
Die Verkaufspreise sowie alle Angebote verstehen sich in Schweizer Franken, ab unserem Lager, inkl. Verpackung, ohne Mehrwertsteuer.
5. Zahlungen und Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsbeträge sind porto- und spesenfrei zu bezahlen und werden innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Die Zahlung muss bis zum Fälligkeitsdatum bei uns eingegangen sein, ansonsten der Kunde ohne Mahnung in Verzug gerät. Ab Fälligkeitstag werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens Verzugszinsen in der Höhe von 8 % p.a. berechnet. Im Verzugsfalle werden sämtliche Forderungen gegen den Kunden nach entsprechender Notifizierung sofort fällig. Alle infolge Verzugs anfallende Kosten trägt der Kunde.
Bei einer Auftragssumme ab Fr. 50'000.- brutto wird die Zahlung wie folgt fällig: 1/3 bei Bestellung, 1/3 vor Lieferung bzw. vereinbarter Lieferbereitschaft 1/3 innert 30 Tagen nach Lieferung.
Wir behalten uns das Recht vor, Neukunden nur gegen Vorauszahlung zu beliefern.
6. Lieferung
Die angegebenen bzw. zugesagten Lieferzeiten bemühen wir uns einzuhalten, diese sind jedoch nicht rechtsverbindlich. Der Kunde kann aus verzögerter Lieferung keine Ansprüche oder Rechte – gleich welcher Art – herleiten
7. Transportschäden
Die Ware reist auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Transportschäden sind unverzüglich bei der Uebernahme schriftlich zu melden. Wird der Ablad durch unser Personal besorgt, entfällt die Schadensmeldungspflicht des Kunden.
8. Prüfung der Lieferung und Rügepflicht
Der Kunde bestätigt mit der Unterschrift auf dem Lieferschein, dass die Ware in einwandfreiem Zustand ausgeliefert worden ist. Allfällige Mängel sind auf dem Lieferschein aufzuführen. Erweist sich die Lieferung bei der vorstehend genannten Prüfung als nicht vertragsmässig, so ist uns Gelegenheit zu geben, die Mängel nach unserer Wahl entweder durch Nachbesserung zu beheben oder die Ware auszutauschen. Wegen Mängel irgendwelcher Art hat der Kunde keine Rechte und Ansprüche ausser den hier ausdrücklich genannten. Insbesondere sind Ansprüche auf Ersatz von direkten oder/und indirekten Schäden ausgeschlossen.
9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung unserer sämtlichen, auch den noch nicht fälligen Ansprüchen gegenüber dem Kunden in unserem Eigentum. Der Kunde ist verpflichtet, die zum Schutze unseres Eigentums notwendig sind, mit zu-wirken, insbesondere ermächtigt er uns mit Abschluss des Vertrages, auf seine Kosten die Eintragung oder Vormerkung
des Eigentumsvorbehaltes in öffentlichen Registern, Bücher oder dergleichen gemäss den betreffenden Landesgesetzen
vorzunehmen und verpflichtet sich zur Erfüllung sämtlicher diesbezüglicher Formalitäten. Der Kunde ist ganz allgemein verpflichtet, alle Massnahmen zu treffen, damit unser Eigentumsanspruch während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird. Wenn der Kunde in Verzug gerät sind wir berechtigt, sämtliche unter
Eigentumsvorbehalt stehende Ware vom Kunden oder seinen Abnehmern ohne weitere Titel abzuholen, was für sich allein nicht als Rücktritt vom Vertrag gilt. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Kaufsache darf nicht verpfändet
werden und ist auf Kosten des Kunden gegen Feuer und Diebstahl zu versichern. Pfändung der Ware durch Dritte ist uns
unverzüglich zu melden.
10. Garantie
Sollten Material- oder Herstellungsfehler auftreten, so sind sichtbare Fehler sofort schriftlich anzuzeigen. Für Mängel, die durch ungeeignete oder unsachgemässe Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, Verschleiss, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, wird ebenso wenig Gewähr geleistet, wie durch unsachgemässer und ohne Einwilligung des Lieferers vorgenommene Aenderungen oder Instand-setzungsarbeiten des Bestellers oder Dritter. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf
Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Das Recht des Kunden, Ansprüche aus Mängel geltend zu machen, verjährt in allen Fällen nach spätestens 24 Monaten.
11. Haftung
Wir verpflichten uns, die Lieferung vertragsmässig auszuführen und unsere Garantiepflicht zu erfüllen. Jede weitere Haftung gegenüber dem Kunden für irgendwelche direkten oder indirekten Schäden wird, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich wegbedungen.
12. Anwendbares Recht
Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Chur, Schweiz. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an
seinem Sitz zu belangen.
Chur, September 2012